Wir weisen darauf hin, dass wir unter Beachtung von § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG (Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche verkaufen oder in Erfüllung eines Kaufvertrages abgeben. Deshalb fragen wir bei jeder Registrierung aus Gründen des Jugendschutzes das Alter des Kunden ab. Angebote auf Abschluss eines Kaufvertrages durch Minderjährige werden daher abgelehnt.