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Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ettaler Klosterbetriebe GmbH
I. Allgemeine Bedingungen
Sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Ettaler Kunstverlages (nachstehend Verlag genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
II. Rücktritt und Rücksendung
1. Falls ein Lieferant des Verlages trotz vertraglicher Verpflichtung nicht die bestellte Ware liefert, ist der Verlag zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
2. Der Besteller kann seinerseits schriftlich oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen. Bei Warenrücksendungen trägt der Besteller die Kosten als auch die Beweislast für die Absendung und den Zugang zur zurückgesendeten Ware. Bei Warenrücksendungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch Euro 10,00.
3. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Artikeln, die nach Spezifikationen des Bestellers angefertigt wurden.
III. Preise
1. Alle genannten Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung und Porto. Alle Preise sind freibleibend. Irrtum vorbehalten.
2. Sendungen außerhalb Deutschlands:
a) in die Europäische Union mit Umsatzsteuer-ldentifikations-Nummer (UID) des Rechnungsempfängers:
Wenn dem Verlag eine gültige UID vorliegt, wird keine deutsche Mehrwertsteuer berechnet.
b) Für Sendungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union wird – gemäß den gesetzlichen Vorschriften
– grundsätzlich keine Mehrwertsteuer berechnet.
3. Für gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgefüllte zusätzliche Versandpapiere für Sendungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union ist der Verlag berechtigt, angeAmessene Kosten zu berechnen.
4. Für Sendungen in geringem Umfang ist der Verlag berechtigt, einen Kleinmengenzuschlag zu berechnen.
IV. Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bzw. eine Vereinbarung eines Zahlungsziels werden auf der Rechnung angedruckt und haben nur für diese Gültigkeit.
2. Zahlungen müssen in Höhe der auf der Rechnung geforderten Summe ohne Abzug tatsächlich beim Verlag eingehen. Sämtliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3. Im Falle von Zahlungen per Scheck gilt die Zahlung erst dann als schuld-befreiend erfolgt, wenn der Scheck von der bezogenen Bank eingelöst und bei der Bank des Verlages gutgeschrieben wird. Ausschlaggebend ist hierbei die Valutierung.
4. Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen.
V. Zahlungsverzug
1. Zahlungsverzug tritt – gemäß den gesetzlichen Vorschriften – automatisch 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung ein.
2. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden sämtliche sich aus dem Mahnverkehr ergebenden Spesen in Rechnung gestellt, außerdem können Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld des Käufers angerechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Zahlungen zunächst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und erst dann auf die Hauptschuld angerechnet.
4. Der Verlag behält sich vor, die Sendungen auch per Nachnahme oder Vorauskasse zu versenden.
VI. Lieferung und Verfügbarkeit:
1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig.
2. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, dem Verlag überlassen. Transportversicherungen, soweit sie nicht im Standard des DAienstleiters inbegriffen sind, werden vom Verlag nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers vorgenommen.
3. Äußerliche Transportschäden müssen sofort bei Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Ablieferer festgestellt und binnen acht Tagen an den Verlag gemeldet werden.
4. Der Verlag übernimmt keine Haftung für einen rechtzeitigen Wareneingang beim Käufer, auch wenn mit Eilzustellung oder Expressdiensten versandt wurde. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bzw. verspäteter Lieferung sind insoweit ausgeschlossen.
5. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt werden. Gerät der Verlag in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
6. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Verlags als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Käufer ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung des Verlages ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Wenn keine gegenteilige Weisung vorliegt, versucht der Verlag, eine vergriffene Darstellung durch eine ähnliche zu ersetzen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1 .Der Verlag bleibt Eigentümer der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen gegen den Käufer.
2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Verlages gegen den Käufer Eigentum des Verlages. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Verlag ab. Der Verlag nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Käufer verpflAichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Verlag bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verlages beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verlages verpflichtet.
3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Verlag gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Verlag als Hersteller anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Verlag auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VIII. Beanstandungen
1. Der Käufer hat die Vertragsgemäßheit der Ware bei Empfang, sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Käufer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Käufers.
2. Etwaige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu erheben. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von sechs Monaten nach deren Entdeckung schriftlich zu erheben. Andernfalls bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
3. Der Verlag hat zunächst das Recht zur Nachbesserung und Ersatzlieferung. Im Falle fehlgeschlagener Nachbesserung, also bei misslungenem Versuch, objektiver und subjektiver Unmöglichkeit, unberechtigter Verweigerung und ungebührlicher Verzögerung, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
4. Wie bei allen farbigen Reproduktionen sind FarbabweicAhungen nicht immer ganz auszuschließen. 5. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Käufer oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verlages. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Die Datensicherung obliegt allein dem Käufer. Der Verlag ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
6. Bei für den Käufer angefertigten oder bearbeiteten Waren können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Ist die Auflage oder Menge kleiner als 1.000 Stück I Bogen, erhöht sich der Prozentsatz auf 20%.
7. Änderungen an den Produkten im Zuge von Verbesserungsmaßnahmen behält sich der Verlag ohne vorherige Ankündigung vor.
IX. Haftung
1. Die Haftung des Verlages nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine dem Verlag zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
2. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
3. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verlages.
4. Der Verlag übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren den Anforderungen des Käufers oder den Anforderungen der vom Käufer eingesetzten technischen Einrichtungen genügen.
5. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Verlages klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere GelAtendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
X. Datenschutz, Sonstiges
1. Der Verlag ist berechtigt, sämtliche Angaben, die er im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Käufer selbst oder von Dritten erhält, zur Erfüllung dieses Vertrages und für unsere berechtigten Interessen im Sinne der KDO (Kirchlicher Datenschutzverordnung) zu verarbeiten und wenn nötig an Dritte zu übermitteln.
2. Alle in unserem Verlag erschienenen Artikel und Motive sind urheberrechtlich geschützt. Ein Nachdruck der Motive und Artikel ist ohne Zustimmung des Verlages urheberrechtswidrig und strafbar. Dies gilt auch für Vervielfältigung, Mikroverfilmung und für die Verarbeitung mit elektronischen Systemen.
3. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung des Verlages.
4. Wird eine der Bedingungen von einem Gericht für ungültig, illegal oder nicht durchführbar erklärt, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
XI. Erfüllungsort
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ettal bzw. Garmisch-Partenkirchen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
2. Der Verlag behält sich vor, auch am Wohnort des Käufers zu klagen.
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